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Veröffentlicht von Oliver Polenz in Ratgeber am 2. März, 2016 um 12:40 Uhr

P-Konto: Was genau ist ein Pfändungsschutzkonto?

P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Es ist für verschuldete Personen gedacht, die einen gewissen Betrag – der rechtlich verankert ist – vor Pfändungen schützen möchten.

Komplett auf ein Girokonto als Schuldner zu verzichten, ist heutzutage kaum noch möglich. Immerhin werden gesetzliche Bezüge und das Gehalt darauf überwiesen. Um auch auf eine Kreditkarte zugreifen zu können, bietet sich ein P-Konto als Kreditkartenkonto an. Dieses ist mit einer Prepaid-Kreditkarte verknüpft. So haben Sie trotz der Schulden die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, am Bankautomaten Geld abzuheben und Überweisungen zu tätigen.

Ein P-Konto ist daher eine sinnvolle Sache. Was das Konto und die damit verbundene Kreditkarte ausmachen, welche Angebote es dazu gibt und was beachtet werden sollte, erfahren Sie hier.

  • Ist es möglich, trotz P-Konto eine Kreditkarte zu haben?
  • Was zeichnet die Kreditkarte mit P-Konto aus?
  • Wie hoch sind die Gebühren für ein P-Konto mit Kreditkarte?
  • Wer bietet eine Prepaid Kreditkarten mit P-Konto an?
  • Was gibt es bei der Umstellung auf ein P-Konto zu beachten?
  • Darf ich mehrere P-Konten haben?
  • Wie hoch ist der Grundfreibetrag auf dem P-Konto?
  • Lassen sich Freibeträge übertragen und somit das Kreditkartenkonto zum Sparen nutzen?
  • Lässt sich das P-Konto in ein reguläres Girokonto ändern und erhalte ich dann einen Kreditrahmen für die Kreditkarte?

 

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Ist es möglich, trotz P-Konto eine Kreditkarte zu haben?

Wer ein Pfändungsschutzkonto besitzt darf eine Kreditkarte haben. Aufgrund der fehlenden Kreditwürdigkeit handelt es sich jedoch nicht um eine reguläre Kreditkarte mit einem Kreditrahmen und einer zeitlich verschobenen Rückzahlung des umgesetzten Betrags. Stattdessen ist es möglich, das Kreditkartenkonto als P-Konto zu nutzen. Der Kunde erhält dabei eine Prepaid-Kreditkarte, die auf Guthabenbasis funktioniert.

 

Was zeichnet die Kreditkarte mit P-Konto aus?

Die Kreditkarte zum P-Konto ist schufafrei. Es handelt sich um eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte. Mit ihr lässt sich bargeldlos bezahlen und Geld am Bankautomaten abheben, nachdem die Karte mit Geld aufgeladen worden ist.

Der Karteninhaber kann nun frei über dieses Guthaben verfügen, aber erhält von der Bank keinen eigentlichen Kredit. Zu den Karten gehört ein schufafreies Girokonto, mit dem sich Überweisungen empfangen lassen und getätigt werden können. Auch Daueraufträge und Terminüberweisungen sind möglich. Lastschriften sind bei diesen Konten jedoch nicht erlaubt.

Die Beantragung solcher Konten gestaltet sich äußerst einfach und problemlos. Inzwischen gibt es diverse Angebote, bei denen eine Prepaid-Kreditkarte mit einem Pfändungsschutzkonto kombiniert wird.

 

Wie hoch sind die Gebühren für ein P-Konto mit Kreditkarte?

In der Vergangenheit mussten Kunden für ihr P-Konto hohe Gebühren zahlen. Diese lagen teilweise dreimal so hoch wie die Kosten für ein reguläres Girokonto. Diesem Irrsinn ist 2012 ein Ende gesetzt worden. Der Bundesgerichtshof entschied im November 2012 gegen zwei Sparkassen und legte fest, dass ein P-Konto bei einer Bank nicht mehr kosten darf als das herkömmliche Bankkonto.

Wie hoch die Gebühren genau sind, hängt entscheidend von dem Angebot ab. Inzwischen gibt es einige Angebote, bei denen das P-Konto als Kreditkartenkonto kostenfrei ist. Es fällt jedoch in der Regel eine Jahresgebühr für die Kreditkarte an, die häufig zwischen 70 und 120 Euro liegt.

 

Wer bietet eine Prepaid Kreditkarten mit P-Konto an?

Es gibt einige Banken, die eine Kreditkarte auf Guthabenbasis mit einem Pfändungsschutzkonto kombinieren. Dazu gehören diese Angebote:

 

Was gibt es bei der Umstellung auf ein P-Konto zu beachten?

Wer bereits ein Girokonto mit Kreditkarte hat und eine Pfändung befürchtet, der sollte sich umgehend an seinen Ansprechpartner bei der Bank wenden. Auch ein Antrag auf die Eröffnung eines Pfändungsfreikontos muss erfolgen.

Wer Unterhaltspflichten hat, benötigt zusätzlich eine Bescheinigung von einer anerkannten Stelle. Ansonsten ist nur der Grundfreibetrag abgesichert. Alternativ dazu kann sich für eines der einschlägigen Angebote an Prepaid Kreditkarten mit P-Konto entschieden werden. Sollte bereits die Pfändung des Kontos erfolgt sein, wandelt die Bank das bestehende Girokonto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto um.

 

Darf ich mehrere P-Konten haben?

Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto besitzen. Der Interessent muss sogar der Bank versichern, dass er noch kein P-Konto besitzt. Die Finanzinstitute dürfen diese Angabe überprüfen. Somit kann der Schuldner auch nur eine Prepaid-Kreditkarte in Verbindung mit einem Girokonto haben.

 

Wie hoch ist der Grundfreibetrag auf dem P-Konto?

Stand Juli 2015 beträgt der Grundfreibetrag 1.073,88 Euro pro Kalendermonat. Wer verheiratet ist oder für Kinder einen Unterhalt bezahlten muss, kann weitere Freibeträge beantragen. Kindergeld ist zusätzlich geschützt.

Pfändungsfrei sind ebenfalls einmalige Sozialleistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse und die Klassenfahrt. Leistungen wie Pflegegeld sind außerdem nicht pfändbar.

 

Lassen sich Freibeträge übertragen und somit das Kreditkartenkonto zum Sparen nutzen?

Einmal ist es möglich, ein Guthaben aus dem Vormonat auf den Folgemonat zu übertragen. Dadurch erhöht sich im Folgemonat der geschützte Freibetrag um die übertragende Guthabensumme. Ein Ansparen von kleineren Rücklagen ist daher möglich. Es muss jedoch beachtet werden, dass im Folgemonat der angesparte Betrag des Vormonats gänzlich aufgebraucht werden muss.

Das nicht benötigte neue Geld kann bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus dem aktuellen Monat in den nächsten übertragen werden. Damit sind Ansparungen nur begrenzt möglich.

 

Lässt sich das P-Konto in ein reguläres Girokonto ändern und erhalte ich dann einen Kreditrahmen für die Kreditkarte?

Dies sollte immer möglich sein. Immerhin handelt es sich bei dem P-Konto um ein Girokonto mit Pfändungsschutz. Einen großen Verwaltungsaufwand gibt es für die Banken nicht. Wer den Pfändungsschutz nicht mehr benötigt, sollte sich an die jeweilige Bank wenden.

Die Bedingungen der Prepaid-Kreditkarte ändern sich nicht. Sie funktioniert weiterhin auf Guthabenbasis und erlaubt keinen Kreditrahmen. Eine Kreditkarte ohne Guthabenbasis muss gesondert beantragt werden.


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