Mit Kreditkarten lässt sich inzwischen nicht nur bargeldlos bezahlen und Geld am Automaten abheben. Das Plastikgeld versehen die Herausgeber wie beispielsweise Visa, AmericanExpress und Mastercard bei einigen Kreditkartenangeboten noch mit weiteren Zusatzleistungen. Dazu gehören unter anderem Reiseschutzversicherungen.
Um diese zu erhalten, ist in der Regel eine erhöhte Jahresgebühr fällig. Doch lohnt sich das wirklich und welche Leistungen decken solche Versicherungen für Reisende ab? Hier gibt es die Antworten!
Die inkludierten Leistungen einer Reiseschutzversicherung bei Kreditkarten sind nicht einheitlich. Bei einigen wie der Barcleycard Gold Visa beispielsweise gehören zu den Versicherungsleistungen eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung, ein Assistance-Service und eine Auslandskrankenversicherung.
Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung greift, wenn Sie eine Reise mit Ihrer Barcleycard Gold Visa buchen und einen Unfall mit einem öffentlichen Verkehrsmittel haben.
Der Assistance-Service kann dienlich sein, wenn es um den Ersatz von Zahlungsmitteln oder Reisedokumenten geht.
Sie können wie die Auslandskrankenversicherung unabhängig davon nutzen, ob die Reise mit der Barcleycard Gold Visa gebucht worden ist oder nicht. Häufig sind in den Kreditkarten noch weitere Leistungen wie beispielsweise diese enthalten:
Ein Blick in die Konditionen des jeweiligen Kreditkartenangebotes gibt darüber einen detaillierten Aufschluss.
Die Leistungen der Reiseschutzversicherung klingen gut. Sie können es auch sein, doch bei einem genauen Blick fallen häufig Einschränkungen auf. Sie sind im Kleingedruckten vermerkt, weshalb Sie dieses vor Abschluss des Kreditkartenvertrages unbedingt lesen sollten. Hierzu zählt beispielsweise, dass im Schadensfall nicht selten mit einem hohen Selbstbehalt gerechnet werden muss.
Bei der Barclaycard Gold Visa beispielsweise liegt die Höchstgrenzen bei den Kosten für die Reiseunterstützung bei schmalen 500 Euro. Positiv ist jedoch zu vermerken, dass bei den medizinischen Notfallkosten und Rückführungskosten eine unbegrenzte Kostenübernahme versprochen wird.
Außerdem sollten Sie darauf achten, wer mit der Reiseschutzversicherung abgesichert ist. Ist es nur der Karteninhaber oder seine komplette Familie, die mitreist? Sollten nur Sie als Karteninhaber davon profitieren, müssen Sie separat eine Familienreiseversicherung abschließen.
Im Schadensfall zahlen aber nicht beide Versicherungen, sondern das Subsidiaritätsprinzip greift. Somit zahlen Sie im Zweifelsfall für einige Leistungen doppelt.
Einige Lücken in den Versicherungspolicen der Kreditkartenanbieter sind schwieriger zu entdecken. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Im Dezember 2013 entschied das Amtsgericht München, dass eine Reiserücktrittsversicherung, die in der Mastercard Kreditkarte inkludiert ist, nur für die Kosten aufkommen muss, wenn der Betroffene bereits die kompletten Urlaubskosten mit der Kreditkarte entrichtet hat. Im Streitfall hatte der Kläger die Anzahlung für die Reise per Überweisung vorgenommen und nur die Restzahlung per Kreditkarte getätigt. Die Stornokosten für die teure Reise in den Süden Afrikas von 3.600 Euro musste nun der Kläger tragen.
Sollten die Versicherungsleistungen des Kreditkartenanbieters überzeugend sein, bleibt die Kostenfrage. Oft sind die Reiseschutzversicherungen mit einem Aufpreis bei der Jahresgebühr für die Kreditkarte verbunden.
Teilweise ist die Höhe davon wiederum an einen Mindestumsatz mit der Kreditkarte verknüpft. Daraus lässt sich folgende Überlegung ableiten: Wer häufig im Jahr verreist und die Kreditkarte regelmäßig einsetzt, kann von einer leistungsstarken Kreditkarte mit inkludiertem Reiseschutz durchaus profitieren. Trifft auf Sie das nicht zu, ist vermutlich eine beitragsfreie Kreditkarte wie die Barclaycard New Visa sinnvoller. Sollten Sie verreisen, schließen Sie eine separate Reisepolice ab. So sparen Sie Kosten.
Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Service der Reiseschutzversicherung. Überprüfen Sie daher vorab, wer im Notfall für Sie an der Hotline sitzt. Dies sollten auch bei einer Reiseversicherung über die Kreditkarte keine Bankangestellten, sondern Versicherungsprofis sein. Eine Notrufzentrale sollte für Sie 24/7 erreichbar sein.
Stellen Sie sich diese Fragen, bevor Sie auf eine Kreditkarte mit Reiseschutzversicherung vertrauen. Dies minimiert im Zweifelsfall den Ärger, juristische Streitereien und unnötige Kosten. Hier ist die Checkliste:
Erst wenn Sie diese Fragen zufriedenstellend beantworten können, sollten Sie sich auf die Reiseschutzversicherung verlassen.